Rechtsanwältin
Barbara Uckon
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Montags bis Donnerstags von 09.00 bis 16.00 Uhr sowie Freitags von 09.00 bis 14.00
(Termine erfolgen nach telefonischer Absprache zu jeder Tageszeit)
Ich berate Sie professionell in allen Belangen des individuelen Erbrechts, somit bei der vertraglichen Beziehung eines Erblassers zu seinen Erben.
Dabei prüfe ich Testamente, Erbverträge und Vermächtnisse.
Zudem berate ich Sie hinsichtlich der Beachtung des gesetzlichen Pflichtteils.
Im Erbfall begleite ich Sie bei der Ausschlagung oder auch der Annahme eines Erbes.
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